Schweizer Pass beantragen: Wann und wie er ausgestellt wird

6. September 2026 · 8 Minuten Lesezeit · Fachlich geprüft von der Schwiizer wärde Redaktion

Gezeichneter roter Schweizer Pass vor Chalet, Tannen und Alpengipfeln
Der Schweizer Pass kommt erst nach dem positiven Einbürgerungsentscheid — er ist das letzte Dokument auf dem Weg zum Bürgerrecht.

Das Wichtigste in Kürze

Den Schweizer Pass beantragen Sie erst, nachdem die Einbürgerung rechtskräftig ist. Antragsstelle ist das Einwohneramt oder das kantonale Passbüro Ihres Wohnorts. Ein Erwachsenenpass kostet CHF 140 plus Porto, ein Pass für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre CHF 60 plus Porto. Die Gültigkeit beträgt zehn beziehungsweise fünf Jahre. Bei dringenden Reisen hilft der provisorische Pass weiter.

Viele suchen früh nach dem Weg zum Schweizer Pass. Doch der Pass ist nicht der Einstieg, sondern das Ende des Verfahrens: Er beweist, dass Sie bereits Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger sind. Dieser Artikel erklärt, wann und wo Sie den Pass beantragen, was er kostet, wie lange er gilt und welche Unterlagen Sie brauchen.

Wann kann ich den Schweizer Pass beantragen?

Kurzantwort

Erst nach dem rechtskräftigen Einbürgerungsentscheid. Der Pass ist ein Ausweisdokument für Schweizer Bürgerinnen und Bürger, kein Antragsformular für die Einbürgerung selbst.

Wer «Schweizer Pass beantragen» in die Suchmaschine eingibt, meint oft das ganze Verfahren zum Schweizer werden. Tatsächlich gibt es zwei aufeinanderfolgende Schritte: Zuerst die Einbürgerung (ordentlich, erleichtert oder durch Geburt), dann den Pass. Erst mit dem Einbürgerungsentscheid entsteht die rechtliche Voraussetzung, einen Schweizer Pass zu erhalten.

Das hat praktische Konsequenzen: Solange das Einbürgerungsgesuch läuft, reisen Sie weiter mit dem Pass Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit. Und wer die Staatsbürgerschaft durch Geburt oder Verwandtschaft bereits besitzt, aber noch keinen Pass hat, beantragt ihn ebenfalls beim Passbüro — unabhängig von einem Einbürgerungsverfahren.

Wo beantrage ich den Schweizer Pass?

Kurzantwort

Beim Einwohneramt oder kantonalen Passbüro Ihres Wohnorts. Viele Kantone bieten Online-Terminreservation und Datenerfassung über schweizerpass.ch an; die persönliche Vorsprache bleibt Pflicht.

Das Bundesamt für Polizei (fedpol) ist für die Ausweise zuständig, stellt sie aber nicht direkt aus: «Haben Sie allgemeine Fragen zum Pass oder zur Identitätskarte? Kontaktieren Sie bitte das kantonale Passbüro in Ihrem Wohnkanton» (fedpol, 2026). Das heisst: Ihr erster Ansprechpartner ist der Kanton oder die Gemeinde, nicht der Bund.

In vielen Kantonen reservieren Sie den Termin über schweizerpass.ch. Dort können Sie auch schon Daten erfassen und anschliessend persönlich vorsprechen, um Fotos und Unterschrift zu hinterlegen.

Was kostet der Schweizer Pass?

Kurzantwort

Bundeseinheitliche Richtpreise: Erwachsene CHF 140 plus CHF 5 Porto, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre CHF 60 plus CHF 5 Porto. Kombiangebot Pass plus Identitätskarte: CHF 148 beziehungsweise CHF 68 plus Porto. Provisorischer Pass mindestens CHF 100, am Flughafen mindestens CHF 150.

Kosten für Schweizer Pass und Identitätskarte (Stand 2026, Quelle: fedpol)
DokumentErwachseneKinder/Jugendliche bis 18
PassCHF 140 + CHF 5 PortoCHF 60 + CHF 5 Porto
IdentitätskarteCHF 65 + CHF 5 PortoCHF 30 + CHF 5 Porto
Kombiangebot Pass + IDCHF 148 + CHF 10 PortoCHF 68 + CHF 10 Porto
Provisorischer Passmind. CHF 100mind. CHF 100
Provisorischer Pass am Flughafenmind. CHF 150mind. CHF 150

Quelle: Bundesamt für Polizei fedpol, «Preise, Gültigkeit und Lieferfristen», 2026. Die tatsächliche Rechnung kann je nach Kanton oder Gemeinde leicht variieren; fragen Sie vor der Beantragung nach der genauen Summe.

Wie lange ist der Schweizer Pass gültig?

Kurzantwort

Erwachsene ab 18 Jahren: zehn Jahre. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: fünf Jahre. Danach ist eine Neuausstellung nötig.

Diese Gültigkeitsdauer gilt für den aktuellen biometrischen Pass. Bei Kindern ist die kürzere Laufzeit nötig, weil sich Gesicht und Unterschrift im Wachstum schneller ändern. Reisen Sie kurz vor Ablauf, prüfen Sie frühzeitig die Einreiseregeln des Ziellands: Viele Länder verlangen noch mindestens sechs Monate Gültigkeit.

Was brauche ich für die Beantragung?

Kurzantwort

Den Nachweis über die Schweizer Bürgerschaft, ein aktuelles Passfoto, ein gültiges Identitätsdokument und die Gebühr. Kinder werden von den gesetzlichen Vertretern begleitet.

Die genaue Unterlagenliste hängt vom Kanton ab. In der Regel gehören dazu:

Kinder unter 7 Jahren unterschreiben meist noch nicht; ab dem 7. Altersjahr ist oft eine Unterschrift auf dem Ausweis vorgesehen. Die gesetzlichen Vertreter müssen antragsberechtigt sein und sich ausweisen.

Wie läuft die Beantragung Schritt für Schritt ab?

  1. 1. Schritt. Einbürgerungsentscheid abwarten und Bescheid über die Schweizer Bürgerschaft erhalten.
  2. 2. Schritt. Passbüro oder Einwohneramt im Wohnkanton kontaktieren und Termin reservieren.
  3. 3. Schritt. Aktuelles Passfoto und erforderliche Unterlagen vorbereiten.
  4. 4. Schritt. Persönlich vorsprechen, Daten erfassen lassen und Gebühr bezahlen.
  5. 5. Schritt. Pass abholen oder per Post erhalten; bei Eile provisorischen Pass beantragen.

Der provisorische Pass ist ein echtes Reisedokument für den konkreten Fall, kein Notausweis aus der Botschaft. Er wird direkt beim Passbüro oder am Flughafen ausgestellt und kostet, wie oben genannt, mehr als der reguläre Pass.

Pass oder Identitätskarte — was brauche ich wirklich?

Kurzantwort

Für Reisen ins Ausland brauchen Sie den Pass. Die Identitätskarte reicht innerhalb der Schweiz und für viele europäische Länder; vor der Reise klären Sie beim Zielland, ob die ID genügt.

fedpol unterscheidet klar: Der Pass ist das internationale Reisedokument, die Identitätskarte dient primär im Inland als Ausweis. Wer regelmässig reist, braucht beides oder zumindest den Pass. Das Kombiangebot ist günstiger als beide Dokumente einzeln.

Häufige Fragen zum Schweizer Pass

Wann kann ich den Schweizer Pass beantragen?

Erst nach dem positiven Einbürgerungsentscheid. Der Schweizer Pass beweist die Schweizer Staatsbürgerschaft; er wird nicht vor, sondern erst nach der erfolgreichen Einbürgerung ausgestellt. Bis dahin reisen Sie mit dem Pass Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit.

Wo beantrage ich den Schweizer Pass?

Bei der zuständigen Ausweisstelle in Ihrem Wohnkanton oder bei Ihrer Gemeinde. In vielen Kantonen läuft die Terminvereinbarung und Antragstellung über schweizerpass.ch; die persönliche Vorsprache erfolgt beim kantonalen Passbüro oder Einwohneramt (fedpol, 2026).

Was kostet der Schweizer Pass?

Nach den bundesweiten Richtpreisen des Bundesamtes für Polizei kostet ein normaler Pass für Erwachsene CHF 140 plus CHF 5 Porto, für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre CHF 60 plus CHF 5 Porto. Ein Kombiangebot aus Pass und Identitätskarte kostet CHF 148 beziehungsweise CHF 68 plus Porto. Der provisorische Pass kostet mindestens CHF 100, am Flughafen mindestens CHF 150 (fedpol, 2026). Die konkrete Rechnung stellt Ihr Kanton oder Ihre Gemeinde aus.

Wie lange ist der Schweizer Pass gültig?

Für Erwachsene ab dem 18. Altersjahr gilt der Pass zehn Jahre, für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre fünf Jahre. Danach ist eine Neuausstellung nötig (fedpol, 2026).

Was brauche ich für die Beantragung?

In der Regel den Nachweis über die erworbene Schweizer Bürgerschaft, ein aktuelles Passfoto, Ihren bisherigen Reisepass oder eine andere gültige Identitätspapiere sowie die Gebühr. Kinder brauchen für die Antragstellung die Begleitung der gesetzlichen Vertretung; je nach Alter ist auch ihre Unterschrift erforderlich.

Kann ich den Pass online beantragen?

Die Terminreservation und oft auch die Erfassung der Daten laufen online über schweizerpass.ch. Die persönliche Vorsprache mit Passfoto und Unterschrift ist aber weiterhin nötig, weil biometrische Daten abgenommen werden.

Wie lange dauert die Ausstellung?

Die Lieferfrist variiert je nach Passbüro und Aufkommen. Bei dringenden Reisen kann ein provisorischer Pass ausgestellt werden, der für die konkrete Reise gültig ist; dafür fallen höhere Gebühren an.

Was ist der Unterschied zwischen Pass und Identitätskarte?

Der Schweizer Pass ist das internationale Reisedokument und dient im Ausland als Nachweis der Schweizer Staatsangehörigkeit. Die Identitätskarte ist primär für den Inlandverkehr gedacht; für viele, aber nicht alle Länder reicht sie ebenfalls als Reisedokument. Beide Ausweise werden von fedpol herausgegeben (fedpol, 2026).

Was ist ein provisorischer Pass?

Ein kurzfristig ausgestellter Reisepass für den konkreten Reisezweck, wenn der reguläre Pass nicht rechtzeitig fertig wird oder verloren gegangen ist. Er kostet mindestens CHF 100, am Flughafen mindestens CHF 150 (fedpol, 2026).

Quellen

Nächster Schritt

Noch vor der Einbürgerung? Das Verfahren verstehen

Der Schweizer Pass kommt erst nach der Einbürgerung. Wer den Weg dorthin gehen will, findet in unseren anderen Artikeln alle wichtigen Schritte — vom Sprachnachweis über die ordentliche und erleichterte Einbürgerung bis zum kantonalen Ablauf.

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